Coronavirus/COVID-19

Weiterhin gelten die allgemein bekannten Hygiene- und Infektionsschutzstandards. 

 

Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keine vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.  

 

Weitere Informationen findet ihr in der jeweils aktuellen Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO                             

 

Achtet auf Eure Gesundheit und die Gesundheit der Anderen. 

 

Der Vorstand