Vereinshaus

Die Vermietung des Vereinshauses ist, für die nach der Coronaschutz-Verordnung zulässige Veranstaltung möglich. 

Wer darf das Vereinshaus mieten:

Das Vereinshaus darf ausschließlich von Mitgliedern des Vereins gemietet werden.


Wie darf das Vereinshaus genutzt werden:

Das Vereinshaus darf nur für private Feste und Veranstaltungen genutzt werden. Eine Nutzung für gewerbliche, religiöse oder politische Zwecke ist ausgeschlossen.

 

Welche Kosten fallen an:
Bei  Reservierung fällt zunächst keine Gebühr an. 

 

Die Nutzungsgebühr beträgt vom:

  • 16.04. bis 30.09. 120,00 € pro Tag. zzgl. einer Kaution von 50€, die bei ordnungsgemäßer Übergabe zurückgezahlt wird. 
  • 01.10. bis 15.04. 150,00 € pro Tag. zzgl. einer Kaution von 50€, die bei ordnungsgemäßer Übergabe zurückgezahlt wird. 

 

Bei Schlüsselübergabe muss der Gesamtbetrag hinterlegt bez. eingegangen sein. 
Die Mietzeit beginnt grundsätzlich um 12 Uhr des Miettages und endet auch wieder um 12 Uhr des Folgetages. Unabhängig hiervon ist der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe.

 

Welche Nebenkosten fallen an:

Im Mietpreis ist bereits der Verbrauch von 25 kwh Strom enthalten. Alle weiteren Einheiten sind mit 1,00 € zu vergüten. (z. B. beim Anschluss elektrischer Heizung, Elektrogrill oder eines Kühlwagens)

 

Lärmbelästigung:
Hinweis: An sogenannten "stillen Feiertagen" ( Volkstrauertag, Allerheiligen, Totensonntag, insbesondere Karfreitag) sind - auch in den Vereinsräumen - Musik und Tanz gesetzlich verboten.

Größere Lärmbelästigungen - insbesondere in den Abendstunden sind verboten, da hierdurch Pächter und Nachbarn beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund ist die Beschallung des Vorplatzes nicht gestattet.

 

An Karfreitag findet keine Vermietung statt!

 

Brandschutz:
Aus Gründen des Brandschutzes sind offenes Feuer, z.B. aus Feuerkesseln oder die Benutzung von Kohlegrills verboten. Der Einsatz von Pyrotechnik oder Feuerwerk ist in der gesamten Gartenanlage sowie dem Gelände des Vereinsheims verboten. Hierbei ist es unbeachtlich, ob hierfür eine Genehmigung der Stadt Köln vorliegt.

Auch das Abbrennen außerhalb der Anlage ist dann verboten, wenn hierdurch Raketen oder andere Teile des Feuerwerks auf dem Gelände des KGV Buchforst niedergehen.

Aus aktuellem Anlaß weist der Vorstand darauf hin, dass bei Verstößen gegen die oben dargestellten Nutzungsbestimmungen - keine weitere Vermietung des Vereinshauses - an den betreffenden Pächter erfolgen wird.

Endreinigung und Müllbeseitigung:
In der Nutzungsgebühr ist keine Endreinigung enthalten. Ein Putzdienst steht nicht zur Verfügung. Ihr müsst also selber putzen! Bei Abnahme des Vereinshauses erfolgt eine Kontrolle des Reinigungszustandes.
Für das Vereinshaus erfolgt keine Müllentsorgung durch die AWB. Der angefallene Müll ist daher vor Abnahme durch den Mieter zu entsorgen.

 

Haftung:
Der Mieter ist verpflichtet, alle während seiner Mietzeit entstandenen oder ihm bekannt gewordenen Schäden am Vereinshaus, dem Inventar und den Außenanlagen unverzüglich dem Vermieter zu melden. Alle Schäden, die durch den Mieter oder seine Gäste verursacht werden, sind durch den Mieter zu tragen. Der Mieter versichert, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen.
Alle Schäden oder Verstöße, die bei Weitergabe des Vereinshauses an Angehörige oder andere Bevollmächtigte des Mieters entstehen, sind unmittelbar dem Mieter zuzurechnen.

 

Reservierung und Kontakt:

Für Terminanfragen und weitere Informationen, wendet euch bitte telefonisch an:


Frau Heidi Henn

Mobil: 0177 48 55 560 
Oder an: 

Frau Vanessa Frings 

Mobil: 0157 87 61 93 91

 

Anfragen sind auch per Whats App möglich.